Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.11.1997

Geschäftszahl

95/09/0325

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0839/76 E 9. September 1976 VwSlg 9112 A/1976 RS 2

Stammrechtssatz

Zielsetzung des Denkmalschutzes ist die Erhaltung des überkommenen Kulturgutes und nicht dessen Ersetzung durch in der Gegenwart hergestellte Produkte gleichen oder ähnlichen Aussehens.