Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1997

Geschäftszahl

95/09/0254

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/18 93/09/0378 8

Stammrechtssatz

Daß dem Unternehmer der Antragstellerin auf dem inländischen Markt eine erhebliche überregionale Bedeutung zukommt, hat sie selbst nicht behauptet; die allfällige Bedeutung einer Branche, in der sie tätig ist, kann ein fehlendes Vorbringen in dieser Richtung nicht ersetzen (Hinweis E 17.6.1993, 92/09/0362).