Die Bestimmtheit einer vertraglichen Leistung kann gem § 869 ABGB allein noch keinen Nachweis für das Vorliegen eines Werkvertrages darstellen.Die Bestimmtheit einer vertraglichen Leistung kann gem Paragraph 869, ABGB allein noch keinen Nachweis für das Vorliegen eines Werkvertrages darstellen.