Verwaltungsgerichtshof
29.10.1997
95/09/0217
GRS wie 86/09/0107 E 8. Oktober 1986 VwSlg 12257 A/1986 RS 1
Der Witwe steht, auch wenn sie österei8chische Staatsbürgerin ist, kein von ihrem Ehegatten abgeleiteter Witwenversorgungsanspruch zu, wenn ihr Ehegatte keinen Anspruch auf Versorgung nach dem KOVG hatte, weil er die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besaß.