Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1997

Geschäftszahl

95/09/0217

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/09/0220 E 10. April 1985 RS 3

Stammrechtssatz

Die vom Gesetz geforderte besondere Härte muß durch Tatsachen und Umstände des Einzelfalles gegeben sein.