Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.1998

Geschäftszahl

95/09/0186

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/12/16 96/09/0358 7

(hier: in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, LBG Slbg 1987)

Stammrechtssatz

Im Suspendierungsbescheid müssen die einzelnen Fakten nicht bestimmt, dh in der für eine Subsumtion relevanten Einzelheiten beschrieben werden; in der Begründung des Suspendierungsbescheides ist aber darzulegen, warum sich nach dem geschilderten Verhalten der Verdacht einer die Supsendierung rechtfertigender Dienstpflichtverletzung ergibt (Hinweis E 19.2.1992, 86/12/0187).