Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.09.1995

Geschäftszahl

95/09/0176

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/02/0098 E 23. Oktober 1986 RS 5

Stammrechtssatz

Die Gewinnung eines persönlichen Eindruckes von der Partei durch die Behörde kann kein Beweisthema sein.