Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.04.1997

Geschäftszahl

95/09/0086

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/26 90/10/0127 4

Stammrechtssatz

Bei einander widersprechenden Gutachten eines amtlichen und eines nichtamtlichen Sachverständigen kann nicht schon die amtliche Eigenschaft des einen Sachverständigen, sondern allein der "innere Wahrheitswert" der Gutachten den Ausschlag geben (Hinweis E 30.1.1950, 2077/49, VwSlg 1213 A/1950).