Verwaltungsgerichtshof
27.07.2001
95/08/0285
Es besteht kein Erfahrungssatz des Inhaltes, dass derjenige, der sich in einem Punkt einer Sachverhaltsdarstellung geirrt habe, auch alle anderen Punkte dieser Darstellung nicht richtig wieder geben könne (Hinweis E 20. Februar 1986, 85/02/0229).