Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.07.2001

Geschäftszahl

95/08/0285

Rechtssatz

Es besteht kein Erfahrungssatz des Inhaltes, dass derjenige, der sich in einem Punkt einer Sachverhaltsdarstellung geirrt habe, auch alle anderen Punkte dieser Darstellung nicht richtig wieder geben könne (Hinweis E 20. Februar 1986, 85/02/0229).