Verwaltungsgerichtshof
04.07.1995
95/08/0159
GRS wie VwGH E 1990/06/19 90/08/0084 6
Die Unterlassung der in Paragraph 10, Absatz 2, AlVG angeordneten Anhörung des Verwaltungsausschusses könnte nicht schlechthin zur Rechtswidrigkeit der Entscheidung führen, sondern nur dann, wenn überhaupt Anhaltspunkte für Gründe vorlägen, die " berücksichtigungswürdig " im Sinne des Paragraph 10, Absatz 2, AlVG sein könnten.