Es ist ohne Relevanz, ob die Beh das Verhalten des Arbeitslosen dem richtigen Tatbestand des § 10 Abs 1 AlVG unterstellt hat (Hinweis E 19. Juni 1990, 90/08/0084).Es ist ohne Relevanz, ob die Beh das Verhalten des Arbeitslosen dem richtigen Tatbestand des Paragraph 10, Absatz eins, AlVG unterstellt hat (Hinweis E 19. Juni 1990, 90/08/0084).