Verwaltungsgerichtshof
28.03.1996
95/07/0239
Aus Paragraph 39, Absatz eins, UVPG 1993 ergibt sich, daß zwischen dem Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit und jenem zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens (konzentriertes Genehmigungsverfahren) zu unterscheiden ist.