Verwaltungsgerichtshof
26.06.1996
95/07/0229
GRS wie 85/07/0305 E 18. Februar 1986 RS 3
Ein allfälliger Mangel des Parteigehörs ist durch die mit der Berufung gegebenen Möglichkeiten der Stellungnahme in jedem Falle als saniert anzusehen (Hinweis E 16.11.1965, 56/65).