Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1996

Geschäftszahl

95/07/0229

Rechtssatz

Die behördliche Manuduktionspflicht reicht nicht so weit, daß die Behörde eine Partei zur Stellung eines Wiederaufnahmeantrages anzuleiten hätte (Hinweis E 23.5.1995, 92/07/0065, E 17.1.1995, 94/07/0108, 0109).