Verwaltungsgerichtshof
25.04.1996
95/07/0216
GRS wie VwGH E 1991/10/30 91/09/0047 4
Ist in einem Mehrparteienverfahren (hier: Unterschutzstellungsverfahren gem Paragraph 3, DMSG) der Bescheid zumindest einer Partei (hier: dem Landeshauptmann) rechtsgültig zugestellt worden, so ist dieser Bescheid zweifellos erlassen und rechtlich existent geworden, und zwar unabhängig von der Frage der Zustellung dieses Bescheides an die nunmehr beschwerdeführenden Parteien (hier: die grundbücherlichen Eigentümer)