Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1996

Geschäftszahl

95/07/0216

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/10/30 91/09/0047 4

Stammrechtssatz

Ist in einem Mehrparteienverfahren (hier: Unterschutzstellungsverfahren gem Paragraph 3, DMSG) der Bescheid zumindest einer Partei (hier: dem Landeshauptmann) rechtsgültig zugestellt worden, so ist dieser Bescheid zweifellos erlassen und rechtlich existent geworden, und zwar unabhängig von der Frage der Zustellung dieses Bescheides an die nunmehr beschwerdeführenden Parteien (hier: die grundbücherlichen Eigentümer)