Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.07.1996

Geschäftszahl

95/07/0208

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/03/24 92/18/0461 2

(hier: Zur Verhinderung von Übertretungen des AWG 1990)

Stammrechtssatz

In Fällen, in denen ein geeignetes Maßnahmensystem und Kontrollsystem (hier: zur Verhinderung von Übertretungen der BArbSchV) nicht eingerichtet wurde, kann von einem geringfügigen Verschulden nicht mehr gesprochen werden (Hinweis E 28.10.1991, 91/19/0225).