Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1996

Geschäftszahl

95/07/0203

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1392/69 E 19. Juni 1970 VwSlg 7822 A/1970 RS 2

Stammrechtssatz

Wer im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren keine Parteistellung hatte oder mit seinen Einwendungen abgewiesen wurde, kann am Kollaudierungsverfahren (Paragraph 121, WRG 1959) nicht in der Rolle einer Verfahrenspartei beteiligt sein.