Verwaltungsgerichtshof
25.04.1996
95/07/0203
GRS wie 87/11/0225 E 27. Oktober 1987 VwSlg 12569 A/1987 RS 3
Durch den auf Zurückweisung (statt richtig auf Abweisung) lautenden Bescheidspruch wird die Partei in ihren Rechten nicht verletzt, wenn der Antrag der Sache nach - für sie erkennbar - abgewiesen wurde.