Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1996

Geschäftszahl

95/07/0203

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/11/0225 E 27. Oktober 1987 VwSlg 12569 A/1987 RS 3

Stammrechtssatz

Durch den auf Zurückweisung (statt richtig auf Abweisung) lautenden Bescheidspruch wird die Partei in ihren Rechten nicht verletzt, wenn der Antrag der Sache nach - für sie erkennbar - abgewiesen wurde.