Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.1999

Geschäftszahl

95/07/0196

Rechtssatz

Zu den wasserrechtlich geschützten Rechten nach Paragraph 12, Absatz 2, WRG, deren Verletzung nach Paragraph 31 b, Absatz 2, WRG nicht zu erwarten sein darf, zählt auch das unter Liegenschaften fließende Grundwasser (Hinweis E 2.10.1997, 97/07/0072).