Verwaltungsgerichtshof
10.06.1999
95/07/0196
Zu den wasserrechtlich geschützten Rechten nach Paragraph 12, Absatz 2, WRG, deren Verletzung nach Paragraph 31 b, Absatz 2, WRG nicht zu erwarten sein darf, zählt auch das unter Liegenschaften fließende Grundwasser (Hinweis E 2.10.1997, 97/07/0072).