Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.04.1997

Geschäftszahl

95/07/0174

Rechtssatz

Grundsätzlich ist es unzulässig, eine wasserrechtliche Bewilligung mit einer Beweissicherung zu verknüpfen, deren positives Ergebnis Voraussetzung für die Erteilung der Bewilligung sein soll (Hinweis E 23.6.1992, 90/07/0014).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

95/07/0178

95/07/0184

95/07/0180

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1997:1995070174.X06