Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1996

Geschäftszahl

95/07/0139

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/02/28 95/07/0138 5

Stammrechtssatz

Auch für die Frage der Parteistellung gilt der Grundsatz, daß der Sachverhalt zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung maßgeblich ist.

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden

95/07/0139,0141,0143,0144,0146,0148,0150,0151,0153,0155,0157