Verwaltungsgerichtshof
28.02.1996
95/07/0139
GRS wie VwGH E 1996/02/28 95/07/0138 5
Auch für die Frage der Parteistellung gilt der Grundsatz, daß der Sachverhalt zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung maßgeblich ist.
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden
95/07/0139,0141,0143,0144,0146,0148,0150,0151,0153,0155,0157