Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1996

Geschäftszahl

95/07/0138

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/05/07 87/07/0128 2

Stammrechtssatz

Um aus dem Titel des Grundeigentums eine nach dem WRG relevante Beeinträchtigung geltend machen zu können, müßte diese einen projektsgemäß vorgesehenen Eingriff in die Substanz des Grundeigentums zum Gegenstand haben (Hinweis E 16.3.1978, 1499, 1500/77).

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 95/07/0140,0142,0145,0147,0149,0152,0154,0156,0158