Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.1996

Geschäftszahl

95/07/0130

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/03/24 92/18/0461 2

(hier: zur Verhinderung von Übertretungen des ChemG)

Stammrechtssatz

In Fällen, in denen ein geeignetes Maßnahmensystem und Kontrollsystem (hier: zur Verhinderung von Übertretungen der BArbSchV) nicht eingerichtet wurde, kann von einem geringfügigen Verschulden nicht mehr gesprochen werden (Hinweis E 28.10.1991, 91/19/0225).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

95/07/0131

95/07/0132