Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.1995

Geschäftszahl

95/07/0113

Rechtssatz

Daß eine Exportgenehmigung für in einer Halle gelagerter Abfälle versagt wurde und das Verfahren nach Paragraph 29, AWG 1990 nicht weiterverfolgt wurde, besagt noch nicht, daß die Lagerung der Abfälle in der Halle in eine Ablagerung iSd AWG 1990 übergegangen ist.

Beachte

Besprechung in RdU 1997/1, S 35-37;