Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1995

Geschäftszahl

95/07/0107

Rechtssatz

Angelegenheiten des Wasserrechtsgesetzes zählen nicht zum eigenen Wirkungsbereich einer Gemeinde (hier: Anordnung von Sofortmaßnahmen gem Paragraph 31, Absatz 3, zweiter Satz WRG durch den Bürgermeister, Devolutionsantrag an den Gemeinderat).