Verwaltungsgerichtshof
21.09.1995
95/07/0107
Angelegenheiten des Wasserrechtsgesetzes zählen nicht zum eigenen Wirkungsbereich einer Gemeinde (hier: Anordnung von Sofortmaßnahmen gem Paragraph 31, Absatz 3, zweiter Satz WRG durch den Bürgermeister, Devolutionsantrag an den Gemeinderat).