Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.1996

Geschäftszahl

95/07/0085

Rechtssatz

Im Verhältnis zwischen einem Verfahren nach Paragraph 38, Krnt AbfallO und einem solchen nach Paragraph 55, Absatz 3, Krnt AWO 1994 kann nicht von einer Fortführung des Verfahrens iSd Paragraph 102, Absatz 12, Krnt AWO 1994 gesprochen werden, da zwischen beiden keine Identität besteht. Das Verfahren nach Paragraph 55, Absatz 3, Krnt AWO 1994 ist vielmehr ein neues, vom vorhergehenden unabhängiges Verfahren. Ein Verfahren nach Paragraph 38, Krnt AbfallO stellt in bezug auf ein Verfahren nach Paragraph 55, Absatz 3, Krnt AWO 1994 kein "anhängiges" Verfahren dar.