Verwaltungsgerichtshof
21.09.1995
95/07/0059
GRS wie 3434/53 E 22. November 1956 VwSlg 4211 A/1956 RS 1
Als eigenmächtige Neuerung ist eine Herstellung dann zu beurteilen, wenn für sie eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist, diese aber nicht erwirkt wurde.