Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1995

Geschäftszahl

95/07/0059

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3434/53 E 22. November 1956 VwSlg 4211 A/1956 RS 1

Stammrechtssatz

Als eigenmächtige Neuerung ist eine Herstellung dann zu beurteilen, wenn für sie eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist, diese aber nicht erwirkt wurde.