Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1996

Geschäftszahl

95/07/0005

Rechtssatz

Für die Frage des Eintritts der Präklusion gelten im Hinblick auf die Verweisung im Paragraph 107, Absatz eins, WRG die Regelungen des Paragraph 42, Absatz eins, AVG.