Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1996

Geschäftszahl

95/07/0005

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/10/24 94/07/0062 3

Stammrechtssatz

Einwendungen haben sich bei sonstiger Präklusion auf eine Verletzung jenes Rechtes zu beziehen, aus welchem die Parteistellung abgeleitet wird.