Verwaltungsgerichtshof
29.10.1996
95/07/0005
GRS wie VwGH E 1994/04/19 93/07/0174 3
Aus der Umschreibung jener Umstände, die die Parteistellung iSd Paragraph 102, Absatz eins, Litera b, WRG im Wasserrechtsverfahren begründen, ergibt sich auch der Rahmen jener Einwendungen, die in einem solchen Verfahren von den Parteien mit Erfolg geltend gemacht werden können.