Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.05.1996

Geschäftszahl

95/06/0213

Rechtssatz

Die Errichtung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstellplätze für PKW ist grundsätzlich als zulässig und ortsüblich anzusehen, es sei denn, es lägen besondere Umstände vor, Gegenteiliges anzunehmen (Hinweis E 9.6.1994, 92/06/0246).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

96/06/0223