Verwaltungsgerichtshof
30.05.1996
95/06/0213
Die Errichtung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstellplätze für PKW ist grundsätzlich als zulässig und ortsüblich anzusehen, es sei denn, es lägen besondere Umstände vor, Gegenteiliges anzunehmen (Hinweis E 9.6.1994, 92/06/0246).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
96/06/0223