Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.1998

Geschäftszahl

95/06/0007

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/05/0048 E 24. März 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Die Frage, ob einem Vorhaben Interessen des Ortsbildschutzes entgegenstehen, ist im Baubewilligungsverfahren durch ein im Befund und Gutachten gegliedertes Sachverständigengutachten zu klären, welches die Einflüsse des Gebäudes auf das Ortsbild darlegt und die getroffene Schlussfolgerung ausreichend begründet.