Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.1996

Geschäftszahl

95/05/0272

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1995/01/26 94/06/0181 2

Stammrechtssatz

Aus Paragraph 59, Absatz eins, AVG kann nicht abgeleitet werden, daß über Verfahrenskosten nicht in einem abgesonderten Bescheid abgesprochen werden dürfte (Hinweis E 25.11.1960, 1673/60, VwSlg 5432 A/1960).