Verwaltungsgerichtshof
27.02.1996
95/05/0195
GRS wie VwGH E 1992/10/22 91/16/0044 3
Eine in einem Bewilligungsbescheid enthaltene Auflage ist ein "bedingter Polizeibefehl", der erst dann wirksam wird, wenn der Bewilligungswerber von der ihm erteilten Bewilligung Gebrauch macht (Hinweis E 21.11.1966, 1822/65, VwSlg 7028 A/1966).