Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1996

Geschäftszahl

95/05/0195

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/10/22 91/16/0044 4

Stammrechtssatz

Auflagen, wie die einer Baubewilligung beigefügten belastenden Nebenbestimmungen, sind Vollstreckungstitel im Sinne des Paragraph eins, VVG (Krzizek, System des Österreichischen Baurechts römisch drei, 170).