Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1999

Geschäftszahl

95/05/0082

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/06/25 95/05/0326 3

Stammrechtssatz

Nur ein konkret unter architektonischen Gesichtspunkten und Fakten näher begründetes Gutachten ist geeignet darzutun, daß und warum das Bauvorhaben dem Ortsbild widerspricht (Hinweis E 25.3.1968, 1762/66).