Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1995

Geschäftszahl

95/05/0062

Rechtssatz

Selbst wenn durch die zu bewilligende Anlage der Verkehr auf öffentlichen Straßen vergrößert werden sollte, kann dies vom Nachbarn im Baubewilligungsverfahren nicht erfolgreich bekämpft werden (Hinweis E VS 10.10.1979, 1843/77 VwSlg, 9943 A/1979).