Verwaltungsgerichtshof
19.09.1995
95/05/0062
Selbst wenn durch die zu bewilligende Anlage der Verkehr auf öffentlichen Straßen vergrößert werden sollte, kann dies vom Nachbarn im Baubewilligungsverfahren nicht erfolgreich bekämpft werden (Hinweis E VS 10.10.1979, 1843/77 VwSlg, 9943 A/1979).