Verwaltungsgerichtshof
27.04.1999
95/05/0050
GRS wie VwGH E 1993/06/22 91/05/0088 2
Die Frage der Bewilligungsfähigkeit des Baues ist im Verfahren nach § 129 Abs 10 Wr BauO nicht zu prüfen.Die Frage der Bewilligungsfähigkeit des Baues ist im Verfahren nach Paragraph 129, Absatz 10, Wr BauO nicht zu prüfen.