Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1999

Geschäftszahl

95/05/0050

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/06/22 91/05/0088 2

Stammrechtssatz

Die Frage der Bewilligungsfähigkeit des Baues ist im Verfahren nach Paragraph 129, Absatz 10, Wr BauO nicht zu prüfen.