Verwaltungsgerichtshof
27.10.1998
95/05/0034
Die im Paragraph 29, Absatz 5, Ziffer 4, AWG 1990 der Gemeinde des Standortes und den unmittelbar angrenzenden Gemeinden der Behandlungsanlage zuerkannte Parteistellung allein gewährt kein materielles subjektives Recht (Hinweis E 28.2.1996, 95/07/0098). Allerdings sind die im Paragraph 29, Absatz 5, AWG 1990 genannten Gemeinden trotz ihrer Stellung als Formalparteien befugt, die Verletzung prozessualer Rechte geltend zu machen (Hinweis E 25.4.1996, 95/07/0172).