Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.1998

Geschäftszahl

95/04/0234

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/25 90/04/0013 3

Stammrechtssatz

Die Gewerbebehörde hat die Genehmigungsfähigkeit einer Betriebsanlage ausgehend von dem sich im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides ergebenden relevanten Sachverhalt ausschließlich nach den hiefür in Betracht kommenden gewerberechtlichen Vorschriften zu beurteilen.