Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1996

Geschäftszahl

95/04/0202

Rechtssatz

Inhalt der durch den Genehmigungsbescheid erteilten Berechtigung ist lediglich jener Betriebsablauf, der der dem Genehmigungsbescheid zugrunde liegenden Betriebsbeschreibung bzw Projektsbeschreibung entspricht (hier: Einsatz eines Hubstaplers auch zum Transport des Ladegutes auf Teilen der Betriebsanlage, die in der Projektsbeschreibung nicht genannt sind).