Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1997

Geschäftszahl

95/04/0151

Rechtssatz

Der zweite Satzteil des Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer 5, GewO 1994 setzt das Vorliegen einer wasserrechtlichen Bewilligung (im Zeitpunkt des gewerbebehördlichen Abspruches) nicht voraus.