Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1997

Geschäftszahl

95/04/0123

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/06/27 95/04/0029 1

Stammrechtssatz

Die Auswirkungen von Immissionen gewerblicher Betriebsanlagen sind für jene Situationen zu beurteilen, die für die Nachbarn am ungünstigsten sind (Hinweis E 2.10.1989, 87/04/0046).