Verwaltungsgerichtshof
06.11.1995
95/04/0099
Eine Gefährdung dinglicher Rechte iSd Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer eins, GewO 1994 ist nur dann gegeben, wenn deren sinnvolle Nutzung wesentlich beeinträchtigt oder überhaupt nicht mehr möglich ist (Hinweis E 28.11.1993, 92/04/0220).