Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.11.1995

Geschäftszahl

95/04/0099

Rechtssatz

Eine Gefährdung dinglicher Rechte iSd Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer eins, GewO 1994 ist nur dann gegeben, wenn deren sinnvolle Nutzung wesentlich beeinträchtigt oder überhaupt nicht mehr möglich ist (Hinweis E 28.11.1993, 92/04/0220).