Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.08.1997

Geschäftszahl

95/04/0070

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/04/0089 4

Stammrechtssatz

Aus der Bestimmung des Paragraph 77, Absatz 3, GewO betreffend die Verpflichtung der Beh zur Begrenzung von Luftschadstoffen nach dem Stand der Technik ergibt sich kein subjektives Nachbarrecht.