Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1995

Geschäftszahl

95/04/0029

Rechtssatz

Die Auswirkungen von Immissionen gewerblicher Betriebsanlagen sind für jene Situationen zu beurteilen, die für die Nachbarn am ungünstigsten sind (Hinweis E 2.10.1989, 87/04/0046).