Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.1996

Geschäftszahl

95/03/0339

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/01/29 91/02/0132 1

Stammrechtssatz

Um die allfällige Einwirkung eines Rest(Haft-)alkohols im Munde (zufolge unmittelbar vorangegangenen Alkoholkonsums), also eine Verfälschung des Wertes auszuschließen, darf die Untersuchung nach den Verwendungsrichtlinien für Atemalkoholanalysegeräte erst 15 Minuten nach dem letzten Alkoholkonsum vorgenommen werden (Hinweis E 10.10.1990, 89/03/0321;

E 13.3.1991, 90/03/0280; 13.9.1991, 91/18/0114).