Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1996

Geschäftszahl

95/03/0216

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/02/0022 E 28. Juni 1989 RS 5

Stammrechtssatz

Als Verweigerung der Atemluftprobe gilt auch, wenn an der mittels Alkomaten durchgeführten Untersuchung nicht entsprechend mitgewirkt wird (Hinweis E 27.1.1972, 0381/71, VwSlg 8156 A/1972).