Verwaltungsgerichtshof
29.11.1995
95/03/0187
Der gem Paragraph 46, AVG in Verbindung mit Paragraph 24, VStG im Verwaltungsstrafverfahren gelten e Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel verbietet nicht die Heranziehung von mit ungeeichten Meßgeräten erzielten Meßergebnissen bei einem beträchtlichen Ausmaß der festgestellten Überladung (Hinweis E 13.11.1991, 91/03/0258).