Verwaltungsgerichtshof
11.10.1995
95/03/0175
GRS wie VwGH B 1991/12/16 91/19/0271 1
Eine Möglichkeit der Rechtsverletzung besteht nicht, wenn der angefochtene Bescheid weder an den Bf gerichtet ist, noch auch diesem gegenüber auf Grund von Rechtsvorschriften wirkt.
ECLI:AT:VWGH:1995:1995030175.X01